Apostille beantragen

Wir holen die Apostille für sämtliche amtlichen Dokumente privater oder geschäftlicher Art ein. Mit der Apostille versehene Dokumente können den Behörden der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vorgelegt werden. Solche Dokumente müssen keine weiteren Legalisierungsschritte durchlaufen. Außerdem fertigen wir beglaubigte Übersetzungen aller Arten von Dokumenten an.

Für welche Dokumente holen wir eine Apostille ein?

Wir holen Apostillen für ein breites Spektrum an Dokumenten ein, darunter Handelsdokumente, amtliche Dokumente, notarielle Urkunden, Dokumente aus dem KRK und KRS, Diplome und vieles mehr. Dazu gehören unter anderem:
Handelsverträge, Rechnungen, Exportdokumente, Auszüge aus dem KRS und dem CEIDG;

  • Personenstandsurkunden, Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, Gerichtsurteile;
  • notarielle Urkunden und Vollmachten;
  • Qualifikationsnachweise, darunter Schul- und Hochschuldiplome und -zeugnisse, deren Abschriften, Duplikate und Diploma Supplements sowie Bescheinigungen von Hochschulen, Meisterbriefe, Gesellenbriefe und von Kunstschulen ausgestellte Dokumente;
  • Dokumente aus dem KRK (Strafregister), darunter Führungszeugnisse für Personen oder Unternehmen, Bescheinigungen über Umweltstraftaten, für die Visumerteilung benötigte Führungszeugnisse und weitere.

Wie läuft die Einholung einer Apostille ab?

Das Verfahren zur Einholung einer Apostille ist nicht kompliziert, kann aber etwas zeitaufwendig sein – vor allem, wenn Sie den Antrag selbst stellen.
Um die Apostille zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Vorbereitung der Dokumente;
  • Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Apostille für amtliche Dokumente zur Verwendung im Rechtsverkehr im Ausland;
  • Zahlung der Stempelgebühr;
  • Abholung des mit der Apostille versehenen Dokuments – persönlich bei der Behörde oder per Post.

Welche Dokumente müssen vor dem Apostille-Antrag legalisiert werden?

Bevor bestimmte Dokumente zur Apostille eingereicht werden können, ist unter Umständen eine vorherige Beglaubigung erforderlich. Dies gilt unter anderem für folgende Dokumente:

  • Meisterbriefe und Gesellenbriefe;
  • Promotions- und Habilitationsurkunden, die von Forschungs- oder wissenschaftlichen Instituten der Polnischen Akademie der Wissenschaften oder von internationalen wissenschaftlichen Instituten ausgestellt wurden;
  • notarielle und gerichtliche Dokumente;
  • Handelsdokumente.

Wie lange dauert die Erteilung einer Apostille?

Die Bearbeitungszeit hängt davon ab, ob Sie alle Schritte persönlich, auf dem Postweg oder mit Hilfe eines erfahrenen Vertreters erledigen.
Die Einholung einer Apostille dauert in der Regel:

  • 1–2 Tage, wenn Antrag und Dokument persönlich bei der Behörde eingereicht und abgeholt werden;
  • 2–3 Wochen, wenn dies auf dem Postweg erfolgt;
  • wenige Stunden bis einen Tag, wenn Sie die Vermittlung eines erfahrenen Unternehmens nutzen.

Warum lohnt sich ein Vertreter bei der Beantragung einer Apostille?

Eine professionelle Vermittlung bei der Einholung einer Apostille für Dokumente, die international verwendet werden sollen, kann viel Zeit und Mühe sparen. Diese Zeit können Sie für die Vorbereitung Ihrer Reise oder für andere Formalitäten nutzen, die Ihre persönliche Anwesenheit bei einer Behörde erfordern.
Die wichtigsten Gründe, bei der Beantragung einer Apostille unsere Dienste in Anspruch zu nehmen:

  • die Gewissheit, das amtlich beglaubigte Dokument zum vereinbarten Termin zu erhalten;
  • die Garantie einer schnellen und reibungslosen Erledigung der Formalitäten;
  • die Möglichkeit einer beglaubigten Übersetzung;
  • die Möglichkeit, kombinierte Leistungen unseres Büros (Legalisierung und Apostille) für Dokumente zu nutzen, die eine Vorbeglaubigung erfordern;
  • Zeitersparnis durch den Wegfall von Warteschlangen und Fahrten zu den einzelnen Institutionen;
  • die Möglichkeit, sich auf andere Angelegenheiten zu konzentrieren und die Dokumente bequem per Kurier nach Hause zu erhalten;
  • ein günstiger Preis für die Einzelleistung und für kombinierte Leistungen.

Beauftragen Sie uns mit der Einholung der Apostille und gewinnen Sie Zeit für Ihre übrigen Angelegenheiten

Kontaktieren Sie uns, um Unterstützung bei der Einholung der Apostille zu erhalten und Ihre Reisevorbereitungen zu beschleunigen. Wir übernehmen das gesamte Verfahren einschließlich professioneller Übersetzungen der Dokumente. So sparen Sie Zeit und können sich um die übrigen Formalitäten vor Ihrer Abreise oder dem Versand der Dokumente kümmern.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille ist eine besondere amtliche Beglaubigung für inländische Dokumente, die im Ausland verwendet werden. Die Apostille bestätigt die Unterschrift sowie die Identität der unterzeichnenden Person, sodass das Dokument außerhalb Polens für formale Zwecke verwendet werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die vom polnischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erteilte Apostille nicht weltweit anerkannt wird. In manchen Fällen ist eine Legalisierung nach den im jeweiligen Staat geltenden Vorschriften erforderlich. Die Apostille zeigt, dass ein Dokument amtlich beglaubigt ist.

In welchen Ländern gilt die Apostille?

Die Apostille wird derzeit von 127 Staaten anerkannt (Stand: Ende 2024). Zu ihnen gehören die meisten Industrie- und Schwellenländer – nicht nur europäische Staaten, sondern auch die Philippinen, Panama, Tunesien, Venezuela oder Usbekistan. Nicht anerkannt wird die Apostille vor allem in kleinen Inselstaaten, doch sind diese keineswegs die einzigen Ausnahmen. Die vollständige Liste der Staaten, die die Apostille anerkennen bzw. nicht anerkennen, finden Sie auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.

Eine Apostille beantragen – ist das schwierig?

Die Beantragung einer Apostille ist ein komplexer Vorgang, bei dem man sich mit der Bürokratie auseinandersetzen muss. Eine Apostille können Sie selbst beantragen, indem Sie vorab über den staatlichen Dienst e-Konsulat einen Termin vereinbaren. Der Termin ist persönlich wahrzunehmen, daher müssen Sie pünktlich erscheinen. Mitzubringen sind die ausgedruckte Terminbestätigung, ein korrekt ausgefüllter Antrag, der Nachweis über die gezahlte Stempelgebühr sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente. Dabei können leicht Fehler passieren, insbesondere bei der Zusammenstellung der einzelnen Unterlagen. Dieses Problem lässt sich weitgehend vermeiden, wenn Sie die Dienste eines Vermittlungsunternehmens wie unseres in Anspruch nehmen.

Wo erhält man in Polen eine Apostille?

In Polen wird die Apostille vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erteilt, genauer gesagt von dessen Abteilung für Legalisierung von Dokumenten. Das Ministerium hat seinen Sitz in Warschau. Es gibt drei Möglichkeiten, Dokumente einzureichen:

  • persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung,
  • über einen Vermittler, also eine bevollmächtigte Person,
  • auf dem Postweg durch Zusendung aller Unterlagen an das Ministerium.

Welche Methode ist die beste? Jede kann gleichermaßen zum Ziel führen, sofern alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Das Verfahren zur Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden

Das Legalisierungsverfahren kann sich von Land zu Land unterscheiden. Daher lohnt es sich immer, den jeweiligen Fall mit einem Unternehmen zu besprechen, das sich professionell mit diesen Fragen befasst. Nutzen Sie unsere Unterstützung: Wir helfen seit Jahren bei der Einholung der Apostille für verschiedenste Dokumente, die außerhalb Polens verwendet werden sollen, z. B. für berufliche Zwecke. Ein professionell durchgeführtes Apostille-Verfahren verringert zudem das Risiko von Verständigungsproblemen nach der Ankunft im Ausland – ganz zu schweigen von den bürokratischen Hürden, die schon vor der Abreise zu bewältigen sind.

Wie sieht eine Apostille aus?

Die Apostille hat in allen Staaten, die sie anerkennen, ein einheitliches Muster. Die Apostille vereinfacht den Verkehr öffentlicher Urkunden zwischen Staaten und fördert so die internationale Zusammenarbeit. Sie erleichtert zudem die Mobilität der Bürger und die Erledigung behördlicher Angelegenheiten außerhalb Polens. Die Apostille hat die Form eines kleinen Aufklebers, auf dem die Unterschrift des zuständigen Beamten steht. Fester Bestandteil der Apostille sind außerdem ein Hologramm und ein Amtsstempel. Kontaktieren Sie uns, um die Einzelheiten einer Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen zu besprechen.

FAQ

Worin unterscheidet sich die Apostille von der Legalisierung eines Dokuments?

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisierung, die zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens angewendet wird. Die Legalisierung ist das Verfahren für Staaten, die diesem Übereinkommen nicht beigetreten sind.

Wo erhält man in Polen eine Apostille?

Die Apostille wird vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Warschau ausgestellt. Der Antrag kann persönlich oder über einen Bevollmächtigten gestellt werden.

Welche Dokumente können mit einer Apostille versehen werden?

Eine Apostille kann auf öffentlichen Urkunden angebracht werden, etwa auf Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnissen, Diplomen, Zeugnissen und notariellen Dokumenten.

Wie viel kostet eine Apostille?

Die Gebühr für die Erteilung einer Apostille beträgt 60 PLN pro Dokument.

Wie lange dauert die Erteilung einer Apostille?

Die Wartezeit beträgt in der Regel einige Tage bis etwa 2–3 Wochen, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge.

Muss ein Dokument vor der Apostille übersetzt werden?

In den meisten Fällen wird die Apostille auf dem polnischen Originaldokument angebracht. Eine Übersetzung kann von ausländischen Institutionen bei der Vorlage des Dokuments im Ausland verlangt werden.